Hippo Token & Hippo Chat
AGB
9. April 2026
§ 1 Allgemeines und Vertragsgegenstand
(1) Die Open Hippo GmbH (nachfolgend „Anbieter") unterstützt den Kunden bei dem Betrieb bestimmter Anwendungen, die webbasiert oder über eine Schnittstelle (API) ein KI-System nutzen. Das KI-System ist ein generatives System, das in der Lage ist, auf Kundenanfragen in verschiedener Weise Antworten zu erzeugen. Die Antworten können insbesondere als Textantworten, aber auch als Grafiken oder Videos erzeugt werden. Wegen der dem Kunden bekannten beschränkten Erfahrungen im Umgang mit generativer KI obliegt es dem Kunden insbesondere, den KI-Output vor einer Verwendung angemessen zu prüfen.
(2) Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Überlassung eines generativen KI-Systems (nachfolgend kurz „System" genannt) durch den Anbieter zur zeitweisen Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung und Schnittstelle (API) unter Beachtung künftiger technischer Spezifikationen.
§ 2 Begriffe
Den in den Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffen werden diese Bedeutungen beigelegt:
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Prompt ist eine Anweisung, die das System dazu bringt, eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen oder eine spezifische Antwort zu generieren. Der Prompt wird über das bereitgestellte Eingabefeld an das System übergeben.
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KI-Modell ist eine mathematische Struktur, repräsentiert insbesondere durch Algorithmen und gewichtete Parameter, die durch maschinelles Lernen aus Daten trainiert wurde. Es ist darauf ausgelegt, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, wie beispielsweise Bilderkennung, Sprachverarbeitung, Entscheidungsfindung oder Vorhersageanalysen. Zu seiner Nutzung ist eine Infrastruktur aus Hard- und Software nebst einer Benutzeroberfläche und anderen Komponenten erforderlich.
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KI-System ist ein maschinengestütztes System, dessen Grundlage ein KI-Modell ist und das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist, nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
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Output ist das Ergebnis der Verarbeitung des Prompts durch das System.
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Nutzer ist jede Person, die vom Kunden zur Nutzung des Systems zugelassen wurde.
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Verzerrung oder Bias ist eine Abweichung vom gewünschten Output eines KI-Modells, die dadurch gekennzeichnet ist, dass bestimmte Ergebnisse im Vergleich zu dem Bezugsmodell der Realität bei einer wertenden Betrachtung über- oder unterrepräsentiert sind.
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KI-Kompetenz umfasst die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten, das System im Rahmen der vom Anbieter zugesagten Nutzung sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI-Systemen und möglicher Schäden, die sie verursachen können, bewusst zu werden.
§ 3 Systemnutzung
(1) Die Verfügbarkeit des Systems und weitere Leistungsparameter zur Nutzung ergeben sich aus der Anlage Service Level.
(2) Weitere nach diesem Vertrag relevante technischen Details einschließlich der Beschreibung des Systems werden gegebenenfalls gesondert aufgeführt.
(3) Das System wird von dem Anbieter an dem Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Anbieter betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Das System verbleibt dabei auf dem Server des Anbieters. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden, insbesondere den Endgeräten, und dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt.
(4) Durch den Zugriff auf das System erhält der Kunde eine Unterstützung nur für die vereinbarten Anwendungen. Der Umfang der Unterstützung ist ebenfalls in der Anlage beschrieben. Eine Verpflichtung, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen, übernimmt der Anbieter nicht.
(5) Der Anbieter kann das System jederzeit ändern. Über Änderungen wird er den Kunden informieren. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines bestimmten Systems besteht nicht.
(6) Der Kunde darf nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen betrieblichen Nutzung die vereinbarten genannten Anwendungen auf das System zugreifen. Die zulässige Höchstzahl der vom Kunden gleichzeitig nutzbaren Endgeräte ergibt sich ebenfalls aus der Anlage.
(7) Eine von den Bestimmungen dieses Vertrages abweichende Nutzung des Systems ist unzulässig. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, das System so zu manipulieren, dass es andere als die nach diesem Vertrag vorgesehene Aufgaben erfüllt oder der Kunde Informationen erhält, die für den hier maßgeblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Systems nicht erforderlich sind. Zu den nicht gestatteten Maßnahmen gehören insbesondere:
- Prompt-Injection („Eingabemanipulation"), dabei wird der Prompt so gestaltet, dass das System unerwünschte oder schädliche Ausgaben erzeugt;
- Evasion-Attacks („Umgehungsangriffe") als Angriffe auf KI-Systeme, bei denen versucht wird, das System zu täuschen oder zu manipulieren, etwa durch das Identifizieren von Mustern in den Trainingsdaten, die das System dazu verleiten, falsche Entscheidungen zu treffen;
- Reverse Engineering des Modells, beispielsweise dadurch, dass der Kunde umfangreiche Abfragen vornimmt, um Informationen zu sammeln, die es ihm erlauben, ein eigenes Modell zu erstellen, das das Verhalten des Systems imitiert;
- Abliteration, bei der die Struktur und Funktionsweise des Systems analysiert wird, um Schwachstellen zu identifizieren, um über Eingabemuster oder Kombinationen von Wörtern das System dazu zu bringen, vertrauliche Informationen preiszugeben oder falsche Antworten zu generieren;
- Membership Inference Angriffe, um Datenpunkte, die zum Training verwendet wurden, zu rekonstruieren.
(8) Der Anbieter behält sich vor, Prompts und generierten Output durch Methoden zur Missbrauchsprävention oder Inhaltsfilterung zu überprüfen und eine Verarbeitung bei einem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nutzung zu unterbinden.
(9) Der Kunde haftet dem Anbieter für die von ihm zu vertretenden Schäden aus einer unzulässigen Nutzung des Systems. Er trägt dafür Sorge, dass alle Nutzer die Anforderungen dieses Vertrages an die Nutzung des Systems beachten.
(10) Der Anbieter kann aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Output mit dem Hinweis versehen müssen, dass er von einem KI-System erstellt wurde. Der Kunde darf diesen Hinweis nicht verändern oder entfernen.
§ 4 KI-Kompetenz, Datenspeicherung, Verzerrungen
(1) Der Kunde ergreift die nach Art. 4 KI-VO vorgeschriebenen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Nutzer über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem das System eingesetzt werden soll, zu berücksichtigen.
(2) Der Kunde muss dafür sorgen, dass alle Nutzer verstehen, wie das KI-System funktioniert: Es lernt aus einer großen Menge an Daten, den Trainings-Daten, und lernt, welche Muster, Beziehungen und statistische Eigenschaften den Daten zugrunde liegen. Es erstellt daraus neue Informationen. Diese neuen Informationen ähneln den gelernten Daten, sind aber regelmäßig nicht mit ihnen identisch. Das System speichert keine Trainings-Daten, sondern erstellt statistische Modelle, die die Wahrscheinlichkeit von Wörtern oder Phrasen in bestimmten Kontexten erfassen. Wenn das System neue Informationen generiert, verwendet es diese Modelle, um plausible Aussagen zu treffen, die auf den gelernten Mustern basieren.
(3) Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Systems übermittelten Daten nicht separat gespeichert und vorgehalten werden. An das System übermittelte Informationen können jedoch in der KI-Systeme kennzeichnenden Weise gemäß der Beschreibung in Absatz 2 Eingang in das System finden und es modifizieren.
(4) Bei der Nutzung des Systems beachtet der Kunde ferner, dass es die Funktionsweise von KI-Systemen nicht erlaubt, Daten, gleich ob einzeln oder zusammengefasst, gezielt aus dem System zu entfernen.
(5) Zu beachten ist auch, dass das System auf der Grundlage einer großen Menge an Daten trainiert wurde, die für die gewünschten Nutzungszwecke repräsentativ sein sollen. In Abhängigkeit des verwendeten Datenmaterials, der Art und Weise des Trainings und der Konfiguration des dem System zugrunde liegenden KI-Modells kann es jedoch zu einer Verzerrung des Outputs kommen. Für KI-Systeme wie das in diesem Vertrag verwendete lassen sich Verzerrungen aus technischen und wertenden Gründen nicht vollständig vermeiden.
(6) In Ausnahmefällen kann ein KI-System auf eine Anfrage unzureichend antworten („halluzinieren"), etwa weil fehlerhafte Wahrscheinlichkeiten oder Gewichtungen im KI-Modell zugrunde gelegt wurden.
(7) Es liegt daher im eigenen Interesse des Kunden und der Nutzer, die von KI-Systemen generierten Angaben auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Das ist insbesondere von Bedeutung, um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zu vermeiden. Der Kunde wird dies beachten und die Nutzer des Systems hierauf hinweisen.
§ 5 Schulungsmaterial / Dokumentation
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein Schulungsmaterial zur Einführung in die Nutzung des Systems zur Verfügung. Einzelheiten werden gegebenenfalls gesondert vereinbart.
(2) Neben dem Schulungsmaterial steht dem Kunden auch eine Handreichung in Textform zur Verfügung.
(3) Der Anbieter wird den Kunden nach der üblichen Vergütung auf Anfrage weitere Beratungsleistung zur Gewährleistung der Kompetenz nach § 4 zur Verfügung stellen.
§ 6 Schutzrechte / Geschäftsgeheimnisse
(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er berechtigt ist, die an das System übermittelten Inhalte, gleich ob Prompts, sonstige Texte, Zeichnungen, Fotografien o. Ä. zu diesem Zweck entsprechend nutzen zu dürfen. Eine Prüfung durch das System auf die Zulässigkeit der Verwendung der vom Kunden übermittelten Daten findet nicht statt.
(2) Der Anbieter steht nicht dafür ein, dass an dem Output Schutzrechte begründet werden können. Grundsätzlich genießt Output keinen rechtlichen, insbesondere keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Output ist nicht dazu bestimmt, an zur Nutzung des Systems nicht befugte Dritte weitergegeben zu werden.
(3) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass das konkrete Ergebnis einer Anfrage an die KI nicht hinreichend sicher prognostiziert werden kann. Ein unbeabsichtigter Eingriff des Outputs in die Rechte Dritter lässt sich in der Folge nicht hinreichend sicher vermeiden. Der Kunde beachtet, dass eine Verantwortlichkeit zur Beseitigung oder zukünftigen Unterlassung einer Rechtsverletzung auch unverschuldet begründet werden kann.
§ 6a Nutzung von Marken und Logos des Anbieters
(1) Sofern der Kunde sämtliche nach diesem Vertrag fälligen Entgelte vollständig und fristgerecht entrichtet, räumt der Anbieter dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen des Anbieters (nachfolgend „Markenkennzeichen") ein, und zwar ausschließlich zum Zweck der Kenntlichmachung, dass der Kunde die Leistungen des Anbieters im Rahmen dieses Vertrages in Anspruch nimmt.
(2) Zulässige Verwendungen der Markenkennzeichen sind insbesondere:
- der Hinweis innerhalb eigener Produkte, Dienstleistungen oder Kommunikationsmittel des Kunden, dass diese mit oder durch das System des Anbieters betrieben werden (z. B. „Powered by Hippo Token" oder vergleichbare Bezeichnungen);
- die Bezugnahme auf die Eigenschaft des Kunden als Vertragsnutzer der Leistungen des Anbieters in Marketingmaterialien und auf der Website des Kunden.
(3) Der Kunde verwendet die Markenkennzeichen ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweils aktuellen Markenrichtlinien des Anbieters, die auf der Website des Anbieters oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine Veränderung, Verfälschung, Kombination mit anderen Kennzeichen oder sonstige Modifikation der Markenkennzeichen ist nicht gestattet.
(4) Die nach Absatz 1 eingeräumte Lizenz erstreckt sich insbesondere nicht auf:
- eine Verwendung der Markenkennzeichen, die den Eindruck einer Partnerschaft, eines Gemeinschaftsunternehmens, einer Empfehlung oder Förderung über die vertragliche Nutzung der Leistungen hinaus erwecken könnte;
- eine Verwendung der Markenkennzeichen im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen oder Inhalten, die gegen geltendes Recht, diese Geschäftsbedingungen oder die Grundsätze lauteren Handelns verstoßen;
- eine Unterlizenzierung oder Übertragung der Lizenz an Dritte.
(5) Der Kunde stellt jede Nutzung der Markenkennzeichen mit sofortiger Wirkung ein bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages aus jedwedem Grund, bei Sperrung des Zugangs nach § 11 Abs. 4 sowie auf schriftliche Aufforderung des Anbieters im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(6) Alle nicht ausdrücklich nach diesem Paragraphen eingeräumten Rechte an den Markenkennzeichen verbleiben beim Anbieter. Die Nutzung der Markenkennzeichen begründet für den Kunden weder ein Eigentumsrecht noch weitergehende Rechte an den Markenkennzeichen oder sonstigem geistigen Eigentum des Anbieters.
(7) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über jeden ihm bekannt werdenden Missbrauch oder jede Verletzung der Markenkennzeichen durch Dritte.
§ 7 Personenbezogene Daten
(1) Die Nutzung des Systems kann ohne Weiteres auch unter der Eingabe personenbezogener Daten erfolgen. Der Anbieter stellt das KI-System dem Kunden so zur Verfügung, dass Dritte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten oder personenbezogene Daten dauerhaft im System des Anbieters verbleiben.
(2) Infolge der Art und Weise der Datenverarbeitung durch KI-Systeme des Anbieters wird dieser als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig. Entsprechend erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung stellt der Anbieter als ergänzende Bedingungen zur Verfügung. Diese gelten mit Vertragsschluss als vereinbart.
§ 8 Zugriffsberechtigungen
Der Kunde erhält für den Zugriff auf die Systeme eine Zugriffsberechtigung, die über ein Single Sign-On (SSO)-Verfahren verwaltet wird. Nutzer müssen sich mit ihrem persönlichen SSO-Anmeldedaten authentifizieren, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Die SSO-Anmeldedaten dürfen nur den berechtigten Nutzern zur Verfügung gestellt werden und sind geheim zu halten. Die Zugriffsberechtigungen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer Zugriff erhalten. Die Nutzer sind vom Kunden zu verpflichten, den Zugriff nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen.
§ 9 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Endgeräten und dem vom Anbieter definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen.
(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung des aktuell angebotenen Systems entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung des Systems berechtigten Nutzer mit der Bedienung des Systems vertraut sind. Die Konfiguration seines IT-Systems, insbesondere der Endgeräte, ist Aufgabe des Kunden.
(3) Der Kunde wird alle Nutzer im Hinblick auf eine vertragsgemäße Nutzung des Systems sorgfältig auswählen, anleiten und überwachen. Hat der Kunde Zweifel, dass ein Nutzer imstande ist, das System vertragsgemäß zu benutzen, hat er ihm die Nutzung zu verwehren. Insbesondere wird der Kunde die Nutzer auf die Nutzungsbedingungen hinweisen und sie zur Einhaltung dieser Bedingungen verpflichten.
(4) Der Kunde wird dem Anbieter alle auffälligen Verhaltensweisen des Systems melden. Auffällig sind vor allem Verzerrungen des Outputs sowie andere falsche, irreführende oder unangemessene Angaben des Systems.
§ 10 Vergütung
(1) Der Kunde hat die sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Anbieters ergebenden Entgelte zu zahlen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
§ 11 Vertragslaufzeit, Sperre
(1) Der Vertrag kann jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist bis spätestens einen Tag vor dem Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich. Erfolgt die Kündigung nach Ablauf des Monats, so endet das Abonnement zum Ende des darauffolgenden Monats.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(4) Verstößt der Kunde oder ein Nutzer gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten oder anderweitig vereinbarten Nutzungsbedingungen, kann der Anbieter den Zugang zum System im Rahmen des Erforderlichen ganz oder teilweise sperren, bis eine vertragsgemäße Nutzung wieder erwartbar ist.
§ 12 Mängelhaftung
(1) Der Anbieter wendet bei der Bereitstellung der Daten alle angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis an und befolgt alle anwendbaren Gesetze in diesem Zusammenhang. Ungeachtet des Vorgenannten werden die Daten vom Anbieter ohne weitere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck (wie z. B. den Vertragszweck).
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über alle Mängel an den Daten, von denen er Kenntnis erhält, und führt unverzüglich geeignete Maßnahmen durch, um die Übereinstimmung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Der Anbieter hat den Kunden insbesondere zu informieren, sobald der Anbieter Kenntnis davon erlangt, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten von der Beschreibung in Anlage A abweichen. In einem solchen Fall kann der Kunde (a) die Daten ganz oder teilweise ablehnen und/oder (b) den Zugang des Anbieters zu der Anwendung und deren Nutzung einschränken, wenn und solange diese Maßnahmen erforderlich sind, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Kunden zu gewährleisten.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Unter Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist jede verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters aufgrund der Nutzung des Systems durch den Kunden oder von ihm vermittelte Dritte ausgeschlossen.
(4) Für Maßnahmen zur Herstellung der Betriebssicherheit, insbesondere der Arbeitssicherheit, gegenüber Dritten, einschließlich Arbeitnehmern, ist der Kunde verantwortlich. Das System ist nicht in der Lage, die Einsatzbedingungen seiner Nutzung zu erfassen und auf sicherheitstechnische Aspekte einschließlich solchen der Arbeitssicherheit einzugehen.
(5) Wird der Anbieter von Nutzern aufgrund der Folgen eines Outputs des Systems auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so stellt der Kunde den Anbieter von der Haftung frei, soweit diese Haftung darauf beruht, dass der Kunde das System nicht bestimmungsgemäß eingesetzt oder die Nutzer bei der Nutzung des Systems unzureichend ausgewählt, angeleitet oder überwacht hat.
§ 14 Änderung der Vertragsbedingungen
Der Anbieter ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Anbieter wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien im Übrigen finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtshängig oder unbestritten sind.
(4) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(5) Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Augsburg.